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Egal ob es um die Erstellung eines Energieausweises oder um eine allgemeine Beratung geht. Sprechen Sie uns an und wir erarbeiten entsprechende Konzepte für Ihr Eigenheim.
Alle Käufer und Eigentümer von Wohnimmobilien, die sich für eine sinnvolle energetische Sanierung entscheiden, können auch Fördermittel dafür beantragen.
Das BAFA-Programm „ISFP“ – individueller Sanierungsfahrplan:
Bei eine Vor-Ort-Beratung mit einem Energie-Effizienz-Experten haben Sie zwei Möglichkeiten mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Sie können hier wählen zwischen der Darstellung des energetischen Sanierungskonzepts für:
Hierbei wurde der Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung auf 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erhöht. Im Folgenden haben Sie eine Kostenübersicht über den Eigenanteil:
Immobilie | Eigenanteil |
Ein- und Zweifamilienhäusern | 325€ |
Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten | 425€ |
Bei einer Erläuterung des Energiebedarfsberichts in Wohneigentümerversammlung können noch mal 500€ zusätzlich gefördert werden.
Gerne erstellen wir Ihnen mit bedarfsorientieren Gebäudeausweis. Dieser kann mit geringem Mehraufwand gefördert werden.
In 3 Schritten zum Sanierungsfahrplan:
Im ersten Schritt kommen wir zu Ihnen, um eine Gebäudeaufnahme zu tätigen. Dabei schätzen wir zunächst den Grundzustand Ihres Gebäudes, wie beispielsweise die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung ein.
Hilfreich sind hier folgende Unterlagen: Energiekostenabrechnungen, Schornsteinfegerprotokolle sowie Plan- und Bauunterlagen des Hauses.
Seit dem 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft.
Die wichtigsten Eckpunkte sind dabei:
Wer sein Haus selbst bewohnt und es weder vermieten noch verkaufen möchte, benötigt keinen Energieausweis.
Weil er neben Kennzahlen allerdings auch Vorschläge für eine energetische Sanierung der Immobilie enthält, ist ein Energieausweis durchaus auch für selbst genutzte Immobilien sinnvoll.
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine baulichen Änderungen erfolgen.
Der Energieverbrauchsausweis zeigt nur eine nutzerabhängige Bewertung auf, da der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und ggf. Warmwasserbereitung anhand von Verbrauchsdaten des Nutzers der letzten 3 Jahre ermittelt wird.
Eine aussagekräftige Bewertung über die vorhandene Gebäudequalität und der Analgentechnik kann hierbei nicht getroffen werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis sagt nur bedingt etwas über die Energieeffizienz eines Gebäudes aus. Denn wer selten zu Hause ist und wenig heizt, hat einen geringen Verbrauch – auch dann, wenn die Fenster undicht und die Wände kalt sind.
Der Energiebedarfsausweis ist bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes aussagekräftiger als der Energieverbrauchsausweis, da er eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes widerspiegelt. Er betrachtet die energetische Qualität sowie den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik unabhängig von Verbrauch und Nutzerverhalten.
Auch die Deutsche Energie Agentur (dena) empfiehlt den Bedarfsausweis.
Zur Ermittlung des Bedarfs ist zuerst eine Objektbegehung mit einer ausführlichen Bestandsaufnahme von Gebäude und Gebäudehülle (Feststellung der energetischen Qualität der einzelnen Bauteile (Aussenwand, Dach, Fenster, etc.) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) erforderlich.
Mit weiteren zusätzlichen Informationen vom Eigentümer kann dann der energetische Bedarf des Gebäudes ermittelt werden.
Auf Wunsch biete ich Ihnen auch eine qualifizierte Baubegleitung für Ihre energetischen Sanierungs- oder Baumaßnahmen in dem von Ihnen gewünschten Umfang an.
Meine baubegleitenden Leistungen können mit KfW-Fördermitteln mit 50%, bis zu einem max. Betrag in Höhe von 4000,- € gefördert werden, wenn diese mit den Förderprogrammen „Energieffizient Sanieren“ kombiniert werden.
Ich stehe Ihnen bei der energetischen Detailplanung beratend zur Seite, hole für Sie Angebote ein und gebe Ihnen eine Entscheidungshilfe damit Sie das optimale Angebot auswählen können.
Auch während der Bauphase stehe ich Ihnen beratend zur Seite und halte die Kosten und Termine im Blick.
Auf Wunsch begutachte ich auch täglich die Ausführung und die Qualität der Handwerkerleistungen, und dokumentiere den jeweiligen Baufortschritt. Abschließend führe ich mit Ihnen eine fachgerechte Abnahme durch.
Im Gespräch mit dem Eigentümer bzw. Käufer werden die Wünsche und Ziele der Beratung besprochen.
Eine ausführliche Energieberatung ist immer dann sinnvoll, wenn einzelne Bauteile, die Anlagentechnik oder ein komplettes Gebäude saniert werden soll.
Hierbei wird zuerst die Qualität der vorhandenen Bausubstanz und der Anlagentechnik ermittelt.
Dies ist die Grundlage, um Modernisierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen, anhand der erkannten Einsparmöglichkeiten, in Bezug auf Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und eventuelle Fördermöglichkeiten ermitteln zu können.
Sie erhalten zum Abschluss der Beratung darüber einen ausführlichen Energiebericht zu Ihrer Verwendung bzw. für Ihre Unterlagen.
Ein Bestandsplan einer Wohnimmobilien wird benötigt, um den Ist-Zustand dokumentieren zu können, er dient aber auch als Grundlage von Neu- und Umbauten.
Nach einem örtlichen Aufmass werden die Bestandspläne (1:100) erstellt.
Diese können dann als Planungsgrundlage für Modernisierungsmaßnahmen oder als zusätzliche Dokumentation für den Verkauf, nach einem Kauf oder bei Vermietung einer Immobilie genutzt werden.
Gerne unterbreite ich Ihnen nach einem vorherigen Ortstermin ein Angebot für die Erstellung von Bestandsplänen.
Nach der geltenden Energieeinsparverordnung muss für alle Neubau-Projekte ein Lüftungskonzept nach der DIN 1946-6 erstellt werden.
Auch bei der Sanierung von Altbauten muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn bei Ein- und Mehrfamilienhäuser
Ein Lüftungskonzept ist keine Lüftungsplanung!
Bei dem Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 werden erstmalig die Grenzwerte für die notwendigen Mindestanforderungen beim Luftaustausch bestimmt.
Zudem wird festgestellt, ob für den Feuchteschutz des Gebäudes eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist oder nicht.
Es wird die Art und Weise ermittelt wie sich die technische Lüftungsmaßnahme realisieren lässt, entweder manuell durch den Verbraucher oder mechanisch mittels einer automatischen Lüftungsanlage.
Auf Sie als Bauherr fällt die Verantwortung eines Lüftungskonzeptes.
Das heißt, dass Sie es grundsätzlich in Auftrag geben müssen.